Vollschulische Berufsausbildung zur/zum Bürokauffrau/Bürokaufmann


Tätigkeiten und Einsatzmöglichkeiten

Bürokaufmann bzw. Bürokauffrau ist der ideale Beruf für junge Leute, die Spaß an kaufmännischen Aufgaben haben. Nach der Ausbildung finden sich für Absolventen mit ihrer breit angelegten Ausbildung Beschäftigungsmöglichkeiten in allen Bereichen von Industrie, Handel und Dienstleistungsunternehmen sowie in der öffentlichen Verwaltung.

Dauer und Ziel

In der dreijährigen Ausbildung werden Sie vollschulisch zur/zum Bürokauffrau/Bürokaufmann ausgebildet. Die Vermittlung der praxisbezogenen Unterrichtsinhalte erfolgt in schuleigenen Lernbüros sowie während der sechsmonatigen Praktikumszeit in Betrieben oder Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.

Die Unterrichtsfächer und Unterrichtszeit entnehmen Sie der Stundentafel für die dreijährige Berufsfachschule.

Schülerinnen und Schüler, die erst über den erweiterten Hauptschulabschluss verfügen, können ggf. den mittleren Schulabschlusses erwerben.

Nach erfolgreichem Abschluss mit IHK-Prüfung kann die einjährige Fachoberschule mit dem Ziel der Fachhochschulreife besucht werden. Beim Nachweis bestimmter Eingangsvoraussetzungen kann auch die Berufsoberschule an ausgewählten Schulen besucht werden.

Aufnahmevoraussetzungen

Aufnahmevoraussetzung ist mindestens der erweiterte Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung.

Auskünfte und Beratung

Auskünfte und Beratung erteilt das Sekretariat (Raum 1103, Altbau). Es ist Montag bis Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr geöffnet oder telefonisch erreichbar unter der Telefonnummer 30301778.

Für eine ausführliche Beratung wenden Sie sich bitte an den Schullaufbahnberater Herrn Buchheim.

Anmeldeinformationen

Zur Anmeldung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • einen ausgefüllten Aufnahmeantrag
  • einen tabellarischen Lebenslauf,
  • zwei neue Lichtbilder,
  • das Abschlusszeugnis der allgemeinbildenden Schule mit dem Nachweis des erweiterten Hauptschulabschlusses oder ein Zeugnis mit einem gleichwertigen Abschluss (Original oder eine beglaubigte Abschrift). Bewerberinnen und Bewerber, die zur Zeit keine allgemeinbildende Schule besuchen, müssen außerdem Nachweise über ihre Tätigkeit seit dem Abgang von der Schule vorlegen,
  • das letzte Halbjahreszeugnis, wenn ein Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt. In diesem Fall ist das entsprechende Abschlusszeugnis sofort nach Erhalt am letzten Schultag in Original und Kopie vorzulegen, da sonst eine Aufnahme nicht möglich ist. Sie erhalten darüber ein besonderes Schreiben,
  • den Personalausweis oder die Geburtsurkunde.

Bewerbungen sind ab dem 20. Februar möglich. Bewerbungsschluss ist jeweils der letzte Unterrichtstag der 1. Woche im Mai.