Der Ausbildungsvertrag kann jederzeit geschlossen werden; der Ausbildungsbeginn wird im Ausbildungsvertrag mit der Ausbildungskanzlei vereinbart.
Schüler/innen, deren Ausbildung zwischen dem 2. April bis 1. Oktober eines Jahres beginnt, werden im
1. Schulhalbjahr (nach den Sommerferien) beschult!
Schüler/innen, deren Ausbildung zwischen dem 2. Oktober bis 1. April eines Jahres beginnt, werden im
2. Schulhalbjahr (nach den Winterferien) beschult!
Schultagskombinationen und 1. Schultag sind kurz vor der Anmeldung im Sekretariat (Tel.: 303017-15) zu erfragen.
Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung mitzubringen: