Die Ausbildung zum/zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten wird bundeseinheitlich durch folgende Ausbildungsverordnung geregelt:
ReNoPat-Ausbildungsverordnung für die Berufsausbildung zum Rechtsanwaltsgehilfen, Notargehilfen, Rechtsanwalts- und Notargehilfen und Patentanwaltsgehilfen (ReNoPat) vom 23.11.1987 (BGBl. 1987 I
Seite 2396), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15.02.1995 (BGBl. 1996 I Seite 206).
In der genannten Änderungsverordnung wird die alte Bezeichnung "-gehilfe" durch die neue Bezeichnung "-fachangestellte/r" ersetzt.
Neben den Fachkenntnissen sind im modernen Büroablauf Kenntnisse in der Daten- und der Textverarbeitung notwendig, um die Arbeit in der Kanzlei fachgerecht und rationell zu erledigen.
Im Wesentlichen nehmen sie folgende Aufgaben wahr:
Die Berufsschule ergänzt die berufspraktische Ausbildung und vermittelt eine berufliche Grund- und Fachausbildung in Verbindung mit einer erweiterten Allgemeinbildung.
Unterrichtet wird in den Fächern
Die Stundentafel für diesen Ausbildungsberuf finden Sie hier.
Aktuelle Rahmenlehrpläne finden Sie hier einhersehbar, und zwar für
Im Laufe der Ausbildung laden wir regelmäßig Gerichtsvollzieher und Amtsanwälte in den Unterricht ein. Im zweiten Ausbildungsjahr besuchen die Berufsschüler eine Gerichtsverhandlung beim Strafgericht in Moabit.
Buchempfehlungen:
Weitere Buchempfehlungen erhalten Sie von den Fachkollegen. Das OSZ Recht verfügt über eine öffentliche Bibliothek, in der Sie Fachbücher und Belletristik ausleihen können.