Prüfungen

Die Zwischenprüfung findet nach ca. einem Jahr statt und erstreckt sich auf die im ersten Ausbildungsjahr erworbenen Kenntnisse. Sie ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung. Die Zwischenprüfung wird schriftlich abgelegt und dauert 120 Minuten.
 
Gegenstand der schriftlichen Abschlussprüfung sind fünf Fächer:
 

  1. Recht, Wirtschafts- und Sozialkunde (90 Minuten),
  2. Rechnungswesen (60 Minuten),
  3. Zivilprozessrecht und Freiwillige Gerichtsbarkeit (90 Minuten),
  4. Kosten- und Gebührenrecht (90 Minuten),
  5. Fachbezogene Informationsverarbeitung mit
    • Textbearbeitung (60 Minuten) und
    • Textverarbeitung (30 Minuten).

 
Gegenstand der mündlichen Abschlussprüfung sind alle berufsbezogenen Inhalte. Die mündlichen Prüfungen dauern je Prüfling ca. 20 Minuten.