Ausbildungsdauer und -voraussetzungen

Für den Ausbildungsberuf "Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r)" bzw. "Rechtsanwaltsfachangestellte(r)" besteht keine bestimmte schulische Zugangsvoraussetzung. Tatsache ist aber, dass ca. 70 – 80 % der SchülerInnen in unseren Klassen das Abitur gemacht haben. Wer sich für diese Ausbildung interessiert, sollte sich rechtzeitig bei den in Frage kommenden Ausbildungskanzleien über deren Einstellungsbedingungen und –praxis informieren.

Für die Bewerbung sind Computerkenntnisse, Vorkenntnisse in Maschinenschreiben oder sonstige spezielle Kenntnisse von Vorteil; sie sind aber nicht erforderlich.

Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Eine automatische Anrechnung des Abiturs auf die Ausbildungsdauer erfolgt nicht. Eine Anrechnungsverordnung für vorangegangene schulische Ausbildungsgänge existiert ebenfalls nicht.

Eine Verkürzung der dreijährigen Ausbildungsdauer auf zweieinhalb Jahre ist möglich, wenn der Ausbildungsbetrieb zustimmt und der Notendurchschnitt in der Berufsschule nach dem vierten Ausbildungshalbjahr 2,0 beträgt. Für die Auszubildenden, die die Prüfung vorziehen, bietet das OSZ Recht einen Förderkurs an.

Die Ausbildungszeit kann verlängert werden, wenn die Abschlussprüfung nicht bestanden wurde oder zu erkennen ist, dass das Ausbildungsziel in der vorgegebenen Zeit nicht erreicht wird.