Einführungsphase
Besonderheiten unserer E-Phase
Mit den neu beginnenden Fächern Wirtschaftswissenschaft, Recht, Rechnungswesen und ggf. Spanisch ergeben sich gleiche Anfangsbedingungen für alle Schülerinnen und Schüler. Durch die Dreijährigkeit unserer gymnasialen Oberstufe haben die Schülerinnen und Schüler zudem genügend Zeit, sich auf die Abiturprüfung vorzubereiten und ggf. Defizite aus den vorangegangenen Schuljahren, insbesondere in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik, aufzuarbeiten, Voraussetzung hierfür ist allerdings eine aktive Leistungsbereitschaft.
Der Unterricht erfolgt überwiegend im Klassenverband. Wahlmöglichkeiten gibt es lediglich zwischen den Fächern Physik und Chemie bzw. Kunst und Sport, ferner kann ggf. Spanisch freiwillig besucht werden. Bei der Wahl ist zu beachten, dass nur Fächer, die in der E-Phase besucht worden sind, als Prüfungsfächer im Abitur gewählt werden können. Wer in Erwägung zieht, den Leistungskurs Recht in der Qualifikationsphase zu wählen, muss in der E-Phase zusätzlich das 2-stündige Wahlfach Recht besuchen (Stundentafel).
Als Grundlage für den Übergang in die Qualifikationsphase werden die Jahrgangsnoten der E-Phase verwendet.
Aufnahmebedingungen
Sekundar-, Real-, Haupt-, Berufsfach-, Gymnasial- und Gesamtschüler/innen können unter der Voraussetzung, dass sie die Aufnahmebedingungen erfüllen, in unsere E-Phase aufgenommen werden.
Im Detail gilt:
Die Schüler/innen dürfen beim Eintritt in die E-Phase höchstens 19 Jahre alt sein.
• Gymnasial- und Gesamtschulschüler/innen müssen nach Abschluss der 10. Klasse ein Versetzungszeugnis für die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe erhalten haben.
• Bei Schülerinnen und Schülern der Realschule liegen hinreichende Leistungen vor, wenn nach dem Zeugnis über den mittleren Schulabschluss
1. in allen Fächern Jahrgangsleistungen mit einem Durchschnitt von mindestens 3,0 erreicht werden und
2. in den Fächern Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik mindestens befriedigende Leistungen vorliegen und
3. kein Fach schlechter als ausreichend bewertet ist.
Die Leistungen in Musik, Bildende Kunst und Sport bleiben bei der Berechnung der Durchschnittsnote unberücksichtigt.
• Bei Schülerinnen und Schülern der Berufsfachschule liegen hinreichende Leistungen vor, wenn nach dem Zeugnis über den mittleren Schulabschluss
1. in allen Fächern Jahrgangsleistungen mit einem Durchschnitt von mindestens 3,0 erreicht werden und
2. in Deutsch, erster Fremdsprache und Mathematik mindestens gute Leistungen erreicht werden (eine befriedigende Note kann dabei durch eine sehr gute Note ausgeglichen werden) und
3. kein Fach schlechter als ausreichend bewertet ist.
Die Leistungen in Musik, Bildende Kunst, Sport und Textverarbeitung bleiben bei der Berechnung der Durchschnittsnote unberücksichtigt.
• Für Hauptschüler/innen gelten besondere Bedingungen.
Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarschulen sind die Bedingungen noch nicht endgültig festgelegt.
Zur Anmeldung im Sekretariat 3 (Haus 1, Raum 1104) benötigen die Sie den ausgefüllten Aufnahmeantrag mit den entsprechenden Anlagen und dem ausgefüllten Wahlbogen für die Einführungsphase. Mit Hilfe der Checkliste können Sie überprüfen, ob Sie alle zur Anmeldung notwendigen Unterlagen zusammengetragen haben.