| Informationsbogen: Sport in der Kursphase der gymnasialen Oberstufe
1. Organisation des Sports in der gymnasialen Oberstufe Sport wird in der Kursphase als Grundkurs angeboten und findet in jahrgangsübergreifenden Kursen statt. Jeder Schüler muss in jedem Halbjahr mindestens einen Sportkurs besuchen, es besteht eine Teilnahmepflicht.
Sport kann als 4. Prüfungsfach gewählt werden. In diesem Fall müssen die Schüler pro Halbjahr mindestens einen Grundkurs und insgesamt zwei Grundkurse Sporttheorie belegen.
Die Schüler haben die Möglichkeit, die meisten Sportarten grundsätzlich zweimal zu belegen. Die Anforderungen im ersten Kurs einer Sportart werden auf der Basis der Leistungsstufe I, im zweiten Durchgang der Leistungsstufe II gestellt. Die Sportarten Skilaufen und Fitnesssport werden nur in der Leistungsstufe I angeboten.
2. Sportarten Am OSZ Recht können folgende Sportarten angeboten werden:
Individualsportarten: Gymnastik/Tanz, Leichtathletik, Schwimmen, Turnen
Sportspiele: Badminton, Basketball, Fußball, Handball, Tischtennis, Volleyball
Freizeitsportarten: Fitnesssport, Rudern und Skilaufen
3. Notengebung Die Grundlage der Bewertung bilden der Allgemeine Teil (AT) und der Abschlusstest (KT). In die Bewertung des Allgemeinen Teils gehen die Ergebnisse unterrichtsimmanenter Lernerfolgskontrollen, der Lernfortschritt, die Einsatzbereitschaft und das Sozialverhalten ein. Die Note für den Abschlusstest wird durch eine sportartbezogene Prüfung – auch mit theoretischen Anteilen – festgesetzt. Bei der Festlegung der Endnote werden die Leistungen im AT und im KT im Verhältnis 2:1 gewertet.
4. Sport als 4. Prüfungsfach im Abitur Im Fach Sport als 4. Prüfungsfach wird eine besondere Fachprüfung durchgeführt. Sie besteht aus einem praktischen und einem mündlichen Teil.
4.1. Praktischer Teil der besonderen Fachprüfung
Der praktische Teil der besonderen Fachprüfung besteht aus vier Prüfungsteilen der Sportartengruppe Individualsportarten und zwei Prüfungsteilen der Sportartengruppe Sportspiele. Die praktische Prüfung findet ca. 4 - 6 Wochen vor der mündlichen Abiturprüfung statt.
Unter den vier Übungen der Individualsportarten muss eine Dauerleistung sein. Als Dauerleistung gelten in der Leichtathletik die 1500 m- oder 3000 m- und im Schwimmen die 400 m- Strecke.
Aus den einzelnen Individualsportarten müssen in der Regel je zwei Prüfungsteile gewählt werden.
Im Schwimmen ist nur Zeitschwimmen über 100 m und 400 m zulässig. Die gewählten Strecken müssen entweder über unterschiedliche Distanzen oder in unterschiedlichen Schwimmarten (Lagen) gewählt werden.
Leichtathletische Übungen müsse verschiedenen Fertigkeitsbereichen (Wurf/Stoß, Sprint, Mittel-/Langstreckenlauf, Sprung) angehören.
Turnübungen müssen an verschiedenen Geräten geturnt werden.
Gymnastikübungen müssen als Bewegungsverbindung mit unterschiedlichen Inhalten und/oder unterschiedlichen Geräten ausgeführt werden.
Die Spielprüfung beinhaltet die Überprüfung der Spielfähigkeit. Geprüft wird die Anwendung technischer Fertigkeiten und taktischer Fähigkeiten in zwei spielnahen Situationen. Eine spielnahe Situation kann durch ein Spiel ersetzt werden.
Die Leistungen werden nach den Kriterien der Leistungsstufe II der jeweiligen Sportart bewertet. Die Gesamtnote für den praktischen Teil der besonderen Fachprüfung ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Punkte aus den sechs Prüfungsteilen.
4.2. Mündlicher Teil der besonderen Fachprüfung
Gegenstand des mündlichen Teils der besonderen Fachprüfung sind die Inhalte der beiden Grundkurse Sporttheorie. Dem Kandidaten werden zwei Aufgaben vorgelegt, deren eine sich auf das erste und die andere sich auf das zweite Grundkurssemester bezieht. Die Prüfung findet im Rahmen der mündlichen Abiturprüfungen statt und dauert (wie jede mündliche Prüfung in jedem Fach) 20 Minuten.
4.3. Gesamturteil der besonderen Fachprüfung
Die Leistungen im praktischen Teil und in der mündlichen Prüfung werden im Verhältnis 2:1 zu einem Gesamtergebnis zusammengefasst. |