Ansprechpartner sind Herr Stanglmaier und Herr Keil
Wo?
Im Beratungsraum: R 3013 b
Wann?
Montag von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
und
Dienstag von 9:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Freitags nach Bedarf

Wir sind Ansprechpartner für Sie,
Was kommt in der Schule auf Sie zu? Womit habe ich zu rechnen
Sie unterliegen nicht mehr der Schulpflicht. Sie sind freiwillig an dieser Schule, müssen also dementsprechende soziale und inhaltliche Leistungen erbringen.
Sie sind keine Kinder mehr, Sie stehen am Beginn Ihres Erwachsenenlebens. Dies bedeutet, dass ihnen Formen der Konfliktlösung vermittelt werden sollen(Projektarbeit der Beratungslehrer und des Beratungsteams).
Eine der Leitlinien dieser Projekte ist es, dass sie Konflikte oder Probleme nicht als Schwäche begreifen. Es ist ein Zeichen von Reife, Hilfe bei schulischen oder persönlichen Problemen mit uns oder Ihrem Klassenlehrer zu besprechen.
Die Ausbildung an der OBF dient der Berufsvorbereitung und erst in zweiter Linie dem MSA. Für Ausbildungsbetriebe sind folgende Eigenschaften oftmals wichtiger als die schulischen Leistungen:
- Verantwortungsbewusstsein
- Selbständigkeit
- Leistungsbereitschaft
- Ehrlichkeit, Verlässlichkeit, Pünktlichkeit
- Teamfähigkeit
Dies bedeutet, dass die Schule diese Fähigkeiten fördern und einfordern muss.
Die Situation an dieser Schule sollte Ihnen als vergleichbar mit einem Ausbildungsbetrieb sein, d. h. es gelten die gleichen bzw. ähnliche Regeln.
Auch hierbei sind wir Ihre Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
1. Verletzung sozialer Regeln im schulischen Alltag. Durch aktuelles, schnelles Eingreifen versuchen wir Schülern und Kollegen zu helfen. In dieem Rahmen arbeitet auch das von uns organisierte Team „Klärung von Konflikten“. Hierbei handelt es sich um Kolleginnen und Kollegen, die während der Schulzeit während ihrer Freizeit im Beratungsraum anwesend sind und kleinere, alltägliche Konflikte zu lösen versuchen.
2. Individuelle Fallberatung: Problematische Fälle sowie lang andauernder Störungen des reibungslosen schulischen Lebens werden in intensiven persönlichen Gesprächen mit den Schülern analysiert und Lösungen besprochen. In den o. g. Fällen schließen wir oftmals Verträge mit den Schülern, in denen Ziele festgeschrieben sind, die nach einem bestimmten Zeitraum überprüft werden.
3. Das ist nur in Zusammenarbeit zwischen Beratungslehrern und Klassenlehrern möglich- auch dies zu organisieren gehört zu unseren Aufgaben.
4. Diese Zusammenarbeit ist auch Voraussetzung dafür, auf einem weiteren Arbeitsgebiet erfolgreich zu agieren: der Schuldistanz (das Schwänzen) einiger Schüler. Hier wird auch die Zusammenarbeit mit den Eltern gesucht.
5. Krisenintervention: Sollte es zu schwereren Konflikten zwischen Schülern oder zwischen Schülern und Lehrern kommen, stehen die Beratungslehrer schnell zur Verfügung.
6. Schüler bei persönlichen Problemen zu beraten. Dies erstreckt sich auf Bereiche wie: persönliche Krisen, Gewalterfahrung, Suizidgefahr, Entwicklungsstörungen etc.
Wir sind uns dabei bewusst, dass eine ganze Reihe dieser Probleme professionelle Betreuung benötigen. Wir arbeiten bei der Bewältigung dieser Aufgaben mit staatlichen und privaten Organisationen zusammen.
Unsere Aufgabe besteht nicht nur darin, auf Störungen zu reagieren oder präventiv tätig zu sein. Weitere Aufgabengebiete bzw. Angebote der Beratungslehrer des OSZ Recht sind - frühzeitig besondere Begabungen zu erkennen und sie zu fördern - Beratungen bei Prüfungsvorbereitung und Prüfungsangst anzubieten - Leistungsprobleme bei Schülern frühzeitig zu erkennen, besondere Begabungen zu fördern.
Wir unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.